Demos für ein AfD-Verbotsverfahren
23. Mai – Aktionstag: AfD-Verbot Jetzt!
Es ist ein sonniger Mai-Morgen am Brandenburger Tor. Muttertag, der 11. Mai 2025. 7.500 Menschen drängen sich vor dem berühmten Berliner Wahrzeichen. Auf ihren Bannern, Plakaten und Luftballons steht: „AfD-Verbot Jetzt!“
Diese Demonstration ist nur eine von vielen: Rund 35.000 Menschen gehen an diesem Tag in über 70 Städten in Deutschland auf die Straße.
Nun geht die Mobilisierung in die nächste Runde: Die Kampagne „Menschenwürde verteidigen - AfD-Verbot Jetzt!“ veranstaltet am morgigen Samstag, den 23. Mai 2026, ihren zweiten bundesweiten Aktionstag, gemeinsam mit dem Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“.
In 24 Städten sind Aktionen angekündigt: Demos in München, Hamburg, Erfurt und vielen weiteren Städten. Demokratiefeste in Nürnberg, Halle, Tübingen. Kreative Aktionen in Berlin, Saarbrücken, Bochum.
Der Protest soll weiter Druck aufbauen. In vielen Städten suchen die Aktionen gezielt das Gespräch mit Laufpublikum, um Menschen von einem Verbotsverfahren zu überzeugen und zur politischen Beteiligung zu motivieren. Angesichts des aktuellen Umfragehochs der AfD verzweifeln viele Menschen an der scheinbaren Aussichtslosigkeit. Mit solchen Aktionen Hoffnung schöpfen ist wichtiger als je zuvor.
Vor allem in Sachsen-Anhalt ist die Lage dramatischer, als sich viele jemals hätten vorstellen können. Trotz andauernder Skandale um Vetternwirtschaft, regelmäßiger Warnungen von Rechtsextremismus-Expert:innen und unverhohlener Pläne zum Abbau der Demokratie wächst die Zustimmung für die Partei immer weiter. Aktuelle Umfragen sehen die AfD in Sachsen-Anhalt bei knapp 42 Prozent, was eine Alleinregierung nach den Landtagswahlen im September gefährlich realistisch erscheinen lässt. Ein Verbot könnte die einzige Chance sein, das zu verhindern. Aufklärung allein reicht offenbar nicht aus, da zu viele Menschen nicht erkennen, dass sie keine demokratische Alternative wählen, sondern den Einstieg in den Faschismus.
Grundsätzlich können sowohl die CDU-geführte Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat ein Verbotsverfahren anstoßen. Dabei ruht die Hoffnung vor allem auf dem Bundesrat als das vielversprechendste Gremium. Bei den anderen Instanzen fehlt augenscheinlich der politische Wille.
Im Bundesrat stimmen die Abgeordneten der Bundesländer weisungsgebunden. Das heißt: Wenn Bremen als Bundesland in seinem Senat entscheidet, den Antrag zu unterstützen, stimmen alle Abgeordneten Bremens im Bundesrat dafür. Genau das hat Bremen als erstes Bundesland auch bereits getan. Mittlerweile sind Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nachgezogen. Der Kampf um eine Positionierung der einzelnen Bundesländer hat also gerade die besten Erfolgsaussichten. Mit zahlreichen Petitionen appelliert die Kampagne „AfD-Verbot Jetzt“ an die Regierungen der einzelnen Länder, sich im Bundesrat für die Prüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen. Deutschlandweit haben schon über 210.000 Menschen die Petition unterschrieben.
Für viele schien es wie ein Rückschlag, als das Verwaltungsgericht Köln im Februar beschloss: Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch behandeln, bis diese Einstufung rechtskräftig wird. Das Urteil sollte jedoch nicht überbewertet werden. Es ging dabei weder um ein mögliches Parteiverbot, noch war dies eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Es handelt sich lediglich um einen Eilbeschluss, der auf einen Eilantrag der AfD folgte. Die Partei wird vom Verfassungsschutz weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall gehandelt. Außerdem entscheidet über ein Parteiverbot nicht das Verwaltungsgericht Köln, sondern das Bundesverfassungsgericht.
Der Aktionstag am 23. Mai soll den Menschen wieder Hoffnung machen, sie aus der Resignation aufrütteln und zeigen: Eine sehr große Mehrheit in Deutschland will die Demokratie bewahren. Die Würde des Menschen ist unantastbar und das soll auch so bleiben.