Gerichtsentscheidung
AfD darf vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft werden
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln darf die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet und behandelt werden. Einem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden, so das Gericht. Die Klage der AfD wurde in Köln eingereicht, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Die Bundesbehörde hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Die Entscheidung kann in der nächsten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen angefochten werden.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) betonte, dass sich mit dem Urteil an der Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall nichts ändere. Gleichzeitig äußerte er sich skeptisch zu Forderungen nach einem Verbot der Partei. AfD-Chefin Alice Weidel sprach von „Verbotsfanatikern“ denen mit dem Gerichtsbeschluss ein Riegel vorgeschoben worden sei. Für die Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bedeute dies zudem Rückendeckung, so der Co-Vorsitzende der Partei Tino Chrupalla.