Fall Collien Fernandes: Christian Ulmen unterliegt dem „Spiegel“
Nach den Vorwürfen von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen, dass dieser sie „virtuell vergewaltigt“ habe, hatte Ulmen rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung des Spiegels eingeleitet. Er hatte beantragt, dass das Nachrichtenmagazin nicht mehr die Behauptung verbreiten dürfe, dass Ulmen Deepfake-Videos von Fernandes „hergestellt und/oder verbreitet habe“.
Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat Ulmens Anträge nun weitestgehend zurückgewiesen. Laut der Kammer gebe es genügend Belege für den Verdacht, Ulmen habe die Videos verbreitet sowie Fernandes im Januar 2023 auf Mallorca körperlich misshandelt. Auch Ulmens Äußerung, er habe „leider einen sexuellen Fetisch“ entwickelt, dürfe der Spiegel zitieren.
Beide Seiten wollen gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Ulmens Anwälte gegen die weitgehende Niederlage und der Spiegel gegen den einzigen Nebenpunkt, in dem Ulmen recht bekam: den Vorwurf, das Magazin habe den Eindruck erweckt, er sei einem spanischen Gerichtstermin ferngeblieben.