Gericht stoppt Untersuchung des Kraftstoffgroßhandels
Das Bundeskartellamt hatte im März 2025 ein Verfahren eingeleitet, um die Wettbewerbsverhältnisse im Kraftstoffgroßhandel zu überprüfen. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat dies nun vorerst gestoppt. Das Bundeskartellamt wollte in dem Verfahren prüfen, ob die großhandelnden Ölkonzerne den Wettbewerb stören und welche Rolle dabei insbesondere sogenannte Preisinformationsdienste spielen. Eine wichtige Maßnahme in dem Verfahren waren dabei Auskunftsanfragen gegen die beiden Preisinformationsdienste Argus Media und S&P Global. Diese liefern sehr detaillierte und aktuelle Preisinformationen über das Verhalten der Marktteilnehmer. Dies kann zu einer deutlichen Dämpfung des Wettbewerbs führen.
Zudem besteht die Gefahr, dass einzelne Marktteilnehmer Preisnotierungen gezielt manipulieren. Gegen die Auskunftsbeschlüsse haben die Unternehmen Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf zweifelte an, ob das Bundeskartellamt solche Auskunftsanfragen überhaupt an Unternehmen stellen darf. Diese Anfragen sind jedoch für diese Art von Verfahren ein zentrales Element der Ermittlungen.