Grenzkontrollen

Gericht stuft Kontrollen an Grenze zu Luxemburg als rechtswidrig ein

Quelle: Die Zeit
Gericht stuft Kontrollen an Grenze zu Luxemburg als rechtswidrig ein
Bildquelle: Leonhard Lenz, CC0, via Wikimedia Commons

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einem privaten Kläger recht gegeben und erklärt die Binnengrenzkontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze zwischen März und September 2025 für rechtswidrig. Um laut Artikel 25 des Schengener Abkommens Binnengrenzkontrollen wieder einzuführen oder zu verlängern, müsse die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit eines Mitgliedsstaats ernsthaft und konkret bedroht sein. Das Gericht argumentierte, die Bundesrepublik Deutschland habe ihre Bewertung einer vorgeblichen Bedrohung jedoch „nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage vorgenommen.“ Eine gleichbleibende Migrationsbewegung über einen längeren Zeitraum sei keine ausreichende Begründung.

Geklagt hatte ein Jura-Professor, der nach einem Festakt zu 40 Jahre Schengener Abkommen auf dem Rückweg ins Saarland von der Bundespolizei kontrolliert worden war. Seiner Einschätzung nach verstießen die Grenzkontrollen gegen den Schengener Grenzkodex, da die Bundesrepublik deren Wiedereinführung und Verlängerung nicht hinreichend begründet habe.