Gericht untersagt Weimer Extremismus-Vorwurf gegen Buchladen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die Betreiber der Berliner Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen darf. Auslöser ist ein Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis, bei dem Weimer mehrere von einer Jury ausgewählte Buchläden nachträglich von der Preisliste gestrichen hatte. Als Begründung verwies er auf angebliche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, ohne diese genauer offenzulegen. Die betroffenen Buchhandlungen sahen sich durch die öffentliche Bezeichnung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und gingen juristisch dagegen vor. Das Gericht gab ihnen im Eilverfahren recht und widersprach damit der Argumentation des Kulturstaatsministers. Parallel laufen weitere Klagen, mit denen die Buchläden auch klären lassen wollen, wer genau Einfluss auf die Preisvergabe genommen hat und auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen wurde.