Gesetzentwurf
Kabinett will Strafmaß bei Vergewaltigung mit K.-o.-Tropfen erhöhen
Die Bundesregierung will in Zukunft Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen härter bestrafen. Dazu sollen K.-o.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten rechtlich wie eine Waffe eingestuft werden. Dann könnte ein Mindeststrafmaß von fünf statt wie bisher drei Jahren angesetzt werden.
Täter werden allerdings selten gefasst, auch weil sich K.-o.-Tropfen nur kurze Zeit nachweisen lassen. Es gibt keine offizielle Statistik zum Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Sexualdelikten, Expert:innen gehen aber von einer hohen Dunkelziffer aus.
Reaktionen auf den neuen Gesetzesentwurf sind gemischt. Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft, sieht insbesondere den Präventivcharakter des höheren Mindeststrafmaßes. Dagegen betont Nina Fuchs, Vorstandsvorsitzende des Vereins "Kein Opfer e .V.", dass höhere Strafen ohne Verurteilungen für Betroffene keinen Mehrwert hätten. Sie fordert stattdessen mehr Prävention, Aufklärung und Schulungen von Personal in Polizei und Justiz sowie die Schaffung von niedrigschwelliger Infrastruktur für kostenfreie Probenabgabe.