Europäischer Gerichtshof

Kürzung von Asylleistungen verstößt gegen EU-Recht

Quelle: Tagesschau
Kürzung von Asylleistungen verstößt gegen EU-Recht
Bildquelle: Luxofluxo, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylbewerber:innen gegen EU-Recht verstoßen. Grundlegende Leistungen wie Kleidung, Haushaltsprodukte, sowie Geldleistungen für Fahrkarten oder Kommunikationsmittel seien notwendig, um ein Minimum an Selbstbestimmung zu gewährleisten und dürften nicht gestrichen werden. Das gilt auch für abgelehnte Asylbewerber:innen, für die ein anderes EU-Land zuständig ist.

Hintergrund ist die Klage eines Asylbewerbers aus Afghanistan, der sowohl in Deutschland als auch zuvor in Rumänien einen Asylantrag gestellt hatte. Sein Antrag wurde als unzulässig zurückgewiesen und ihm wurden mit Ausnahme von Unterkunft und Verpflegung weitere Leistungen gestrichen. Dadurch erhielt er kein Geld mehr für Kleidung, öffentliche Verkehrsmittel oder für sein Handy.

Nachdem die deutschen Kürzungsregeln 2024 weiter verschärft wurden, können Leistungen sogar komplett gestrichen werden, wenn ein anderer Mitgliedsstaat für ausreisepflichtige Asylbewerber:innen zuständig ist. Mit der aktuellen Entscheidung des Gerichtshofs ist diese Praxis mutmaßlich nicht vereinbar.