Russisches Gericht verurteilt Karnevalist Tilly zu Haftstrafe
Ein Gericht in Moskau hat den deutschen Bildhauer und Karnevalisten Jacques Tilly zu achteinhalb Jahren Haft sowie einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil lautete, Tilly sei der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte sowie der Verletzung religiöser Gefühle schuldig, und erging in Abwesenheit des Angeklagten. Tilly hatte mehrfach Karnevalswagen gestaltet, die den russischen Staatschef Wladimir Putin kritisierten, so etwa einen Wagen mit der Aufschrift „Hitler-Stalin-Pakt 2.0“, oder Putin in einer blutgefüllten Badewanne in den Farben der Ukraine. Gerichtsentscheidungen zu der angeblichen Verunglimpfung der russischen Armee werden international als Willkürjustiz kritisiert. Dieses und andere ähnliche Delikte wurden nach Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine 2022 eingeführt und werden zur Inhaftierung zahlreicher Kriegsgegner genutzt.
Das Urteil ist weitgehend symbolisch und hat für Tilly keine unmittelbaren Folgen. Eine Auslieferung nach Russland muss der Karnevalist nicht befürchten, er könnte aber Probleme bei Reisen in Länder bekommen, die von russischen Behörden gesuchte Straftäter nach Russland ausliefern. Die deutsche Botschaft in Moskau kritisierte das Urteil. Der Bildhauer selbst nannte das Urteil „peinlich“. Es sei für jeden zu sehen, dass das russische Regime Angst vor satirischer Kritik und vor Pappfiguren habe, so Tilly.