Kindeswohl im Fokus
Neues Kindschaftsrecht soll Gewaltopfer besser schützen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Kindschaftsrecht reformieren. Ihr Entwurf sieht vor, dass getrennte Eltern mit geteiltem Sorgerecht alltägliche Entscheidungen allein treffen dürfen, solange das Kind bei ihnen ist. Betrifft eine Entscheidung aber auch die Zeit beim anderen Elternteil, müssen weiterhin beide zustimmen. Außerdem sollen Kinder ab 14 Jahren künftig einbezogen werden, wenn Eltern Vereinbarungen für sie treffen wollen. Der Entwurf fördert eine partnerschaftliche Betreuung nach der Trennung, schreibt aber kein bestimmtes Modell vor. Stattdessen soll individuell entschieden werden, was am besten zum Kind passt.
In Fällen von Gewalt soll das Umgangsrecht eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden können. Familiengerichte sollen dabei immer die konkreten Umstände prüfen. Elternteile, die Gewalt ausgeübt haben, können zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen und Gewaltprävention verpflichtet werden. Wird der Umgang nicht vollständig ausgeschlossen, soll eine sogenannte Umgangspflegschaft den Schutz des betroffenen Elternteils sicherstellen: Beim Kontakt mit dem Kind muss dann eine dritte Person anwesend sein.
Für unverheiratete Eltern soll es einfacher werden: Gemeinsames Sorgerecht soll künftig automatisch gelten, sobald der Vater die Vaterschaft anerkennt und die Mutter nicht widerspricht.