AfD-Kandidat in München wegen früheren Mordurteils nicht wählbar
Politik in München: Die AfD und der Mörder
Ein wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilter 43-Jähriger hat sich in München auf ein Stadtratsmandat beworben. Der Mann lebt zwar in München, ist aufgrund einer laufenden Bewehrung aktuell nicht wählbar. Dies stellte das Wahlamt Münchens während einer Routineprüfung fest und wurde daraufhin von der Liste der AfD gestrichen. Der Ausschluss wurde in einer öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses bekannt gegeben. Offiziell wurde lediglich ein „Ausschluss von Wählbarkeit“ genannt.
Der AfD-OB-Kandidat Markus Walbrunn erklärte, der Partei seien sowohl das Verbrechen als auch das Urteil des Landgericht Regensburg aus dem Jahr 2005 zunächst nicht bekannt gewesen. Erst durch Recherchen der Süddeutschen Zeitung habe man davon erfahren. Nach einem Telefonat, in dem der Mann seine Vergangenheit eingeräumt habe, sei es umgehend zu seinem schriftlichen Austritt aus der AfD gekommen. Zuvor habe er den Vorfall heruntergespielt und angegeben „es hätte sich bloß um einen Fall von Körperverletzung gehandelt“.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann Anfang 2004 seine über 85-jährige Nachbarin erdrosselt und die Tat später gestanden. 2005 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt, im März 2021 jedoch unter Bewährung entlassen. Das damit verbundene Wahlverbot gilt noch bis fünf Jahre nach Ende der Bewährung, die Ende März 2026 ausläuft. Der Mann stand weit hinten auf der AfD-Liste und galt als reiner „Listenfüller“, eine Wahl in den Stadtrat wäre ohnehin sehr unwahrscheinlich gewesen.
Die AfD verteidigte den Vorfall damit, dass der 43-Jährige erst im Februar 2025 in die Partei eingetreten sei, unauffällig gewesen sei und lediglich an einzelnen Parteiveranstaltungen teilgenommen habe. Eine gesonderte Überprüfung der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste habe es laut Walbrunn nicht gegeben, da diese ohnehin durch das Kreisverwaltungsreferat erfolge. „Den Eindruck eines Gewalttäters vermittelte er zu keinem Zeitpunkt“, erklärte Walbrunn.