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AfD scheitert vor Bayerischem Verwaltungsgerichtshof

Quelle: Tagesschau
AfD scheitert vor Bayerischem Verwaltungsgerichtshof
Bildquelle: unsplash Mika Baumeister

Der Verfassungsschutz darf die AfD in Bayern weiterhin beobachten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Die Partei scheiterte mit dem Vorhaben, ein Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2024 zu kippen. Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden.

Das Gericht nennt mehrere Gründe für die weitere Beobachtung der Partei. Dazu gehören Aussagen zur „Remigration“, abwertende Aussagen über Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens sowie Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung. An der Beobachtung der AfD in Bayern ändert sich damit nichts.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht sich durch die Entscheidung bestätigt. Er erklärte, von der AfD gehe weiterhin eine Gefahr für die Demokratie aus. Grüne und SPD fordern nun, auch ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei zu prüfen. Die bayerische AfD hatte sich zunächst nicht zu dem Beschluss geäußert.