Häusliche Gewalt
Bundestag beschließt Regelung zur elektronischen Fußfessel
Mit einem Beschluss des Bundestags können Gerichte künftig das Tragen einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter anordnen, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Damit soll der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt verbessert werden. Die Polizeiliche Kriminalstatistik hatte 2024 fast 266.000 Opfer im Kontext häuslicher Gewalt erfasst, Fachleute gehen aber von einer hohen Dunkelziffer aus. In Spanien wird das Vorgehen bereits seit 20 Jahren umgesetzt und schütze hochwirksam Frauen, so Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).
Zustimmung für den Beschluss kam neben Union und SPD auch von der AfD und den Grünen. Das Gesetz sieht auch verbesserte Täterarbeit zur Prävention vor. Aus der Opposition kam auch die Forderung nach weitergehenden Schritten, darunter eine Reform des Sexualstrafrechts nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ sowie bessere Finanzierung für Frauenhäuser und mehr Beratungsangebote.