Kindergeld
Bundestag macht Weg für antragsloses Kindergeld frei
Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, nach dem das Kindergeld ohne Antrag ausgezahlt werden soll. Dadurch sollen jährlich 300.000 Erstanträge wegfallen und somit Bürokratie abgebaut und Familien nach der Geburt entlastet werden. Damit sollen jährlich rund 205.000 Stunden an Zeitaufwand wegfallen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Ab März 2027 soll das Geld für Neugeborene zunächst an Familien ausgezahlt werden, die bereits für ältere Geschwister Kindergeld beziehen. Ab November 2027 soll die Auszahlung dann auch für das erste Kind erfolgen.
Als Voraussetzung für das Kindergeld gilt, dass das Kind mit mindestens einem Elternteil in Deutschland lebt, eine Bankverbindung bekannt ist und ein Elternteil im Inland arbeitet. Das Geld geht an die Person, die das Kind regelmäßig versorgt. Die Auszahlung in Höhe von monatlich 259 Euro pro Kind soll durch digitalen Datenaustausch zwischen Standesämtern, dem Bundeszentralamt für Steuern und der Familienkasse ermöglicht werden.