Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zum Heizungsgesetz ab
Das Bundesverfassungsgericht hat Anträge des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann und weiterer Kläger im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz abgelehnt. Das Gericht entschied nun, dass das sogenannte Heizungsgesetz der ehemaligen Ampelregierung nicht übereilt beschlossen wurde. Heilmann hatte zu kurze Beratungszeiten nach kurzfristigen Änderungen am Vorschlag der Ampelkoalition kritisiert und mit einem Eilantrag die Verabschiedung des Gesetzes im Sommer 2023 vorübergehend gestoppt.
Das Gericht urteilte zwar, dass Abgeordnetenrechte verletzt würden, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde. Dies habe Heilmann aber nicht ausreichend dargelegt.
Auch Grüne und Linke hatten jeweils einen Eilantrag in Karlsruhe gestellt, um die abschließenden Beratungen zur Krankenkassenreform im Bundestag hinauszuzögern. Anders als Heilmanns Eilantrag vor drei Jahren wurden diese jedoch vom Gericht abgelehnt.