Am Sonntag, dem 6. September, wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Die AfD tritt dabei mit einem Regierungsprogramm an, das weitreichende Veränderungen in der Migrations-, Bildungs- und Wirtschaftspolitik ankündigt. Doch wie viel davon könnte eine Landesregierung tatsächlich umsetzen? Viele Forderungen liegen außerhalb der Zuständigkeit des Landes, andere werfen verfassungsrechtliche Fragen auf oder könnten bestehende Probleme Sachsen-Anhalts zusätzlich verschärfen. Ein Überblick über zentrale Vorhaben und ihre rechtlichen und praktischen Grenzen. ℹ︎
Migration: Abschaffung des Asylrechts
Die AfD will das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl abschaffen und durch ein staatlich gewährtes Gnadenrecht ersetzen. Eine Landesregierung kann jedoch weder das Grundgesetz ändern, noch das bundesweite Asylrecht außer Kraft setzen. Sachsen-Anhalt könnte lediglich eine entsprechende Initiative über den Bundesrat einbringen. Dort verfügt das Land über vier von insgesamt 69 Stimmen. Für eine Grundgesetzänderung sind aber Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig. Selbst eine AfD-Alleinregierung in Magdeburg könnte diese Forderung daher nicht eigenständig umsetzen. ℹ︎
Auch die im Wahlprogramm der AfD geforderte Abschaffung des subsidiären Schutzes beruht auf Bundesrecht und europäischen Vorgaben und liegt damit außerhalb der Landeskompetenz. Dieser Schutz gilt für Menschen, denen in ihrem Herkunftsland Folter, die Todesstrafe oder schwere Gefahren durch bewaffnete Konflikte drohen. Ebenso wenig könnte Sachsen-Anhalt selbstständig Kontrollen an deutschen Außengrenzen einführen, da Grenzschutz und Einreiserecht Aufgaben des Bundes sind. ℹ︎
Staatsangehörigkeit: Rückkehr zum Abstammungsprinzip
Die AfD Sachsen-Anhalt fordert, das Geburtsortprinzip abzuschaffen und mit einer Rückkehr zum Abstammungsprinzip zu ersetzen. Nach geltendem Recht können Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen durch ihre Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Über diese Regeln entscheidet jedoch der Bund. ℹ︎
Eine juristische Untersuchung von Verfassungsblog kommt zu dem Ergebnis, dass 21 von 56 migrationspolitischen Forderungen der AfD Sachsen-Anhalt ausschließlich auf Bundes- oder Europaebene umgesetzt werden könnten. Vier weitere Punkte sind lediglich als Forderungen getarnte Behauptungen. Von den verbleibenden 31 Forderungen werden 18 als rechtlich unzulässig bewertet. ℹ︎
Abschiebungen: Mehr Einfluss, aber klare Grenzen
Mehr Einfluss hätte eine AfD-Regierung bei Abschiebungen, da diese überwiegend von Ländern durchgeführt werden. Sachsen-Anhalt könnte dafür Behördenstrukturen verändern, zusätzliches Personal einsetzen und Abschiebehaftkapazitäten erweitern. Eine umfassende Abschiebeoffensive, wie im AfD-Wahlprogramm gefordert, ließe sich dennoch nicht verwirklichen, denn Rückführungen setzen unter anderem eine geklärte Identität, verfügbare Reisedokumente und die Aufnahmebereitschaft des Herkunftsstaates voraus. Eine Landesregierung kann diese Voraussetzungen nicht einseitig herstellen. ℹ︎
Auch ein vollständiger Aufnahmestopp für Schutzsuchende wäre rechtlich kaum durchsetzbar. Alle Bundesländer sind nach § 44 Abs. 1 AsylG n.F. verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Asylsuchenden aufzunehmen. Sachsen-Anhalt könnte zwar die Organisation der Unterbringung verändern, sich aber nicht von bundesrechtlichen Verpflichtungen lösen. ℹ︎
Bildung: Lehrpläne, Inklusion und Sonderklassen
In der Bildungspolitik hat eine Landesregierung größere Gestaltungsmöglichkeiten. Mit einer parlamentarischen Mehrheit könnte die AfD das Schulgesetz verändern und neue Lehrpläne vorgeben. Das AfD-Programm sieht unter anderem vor, das von Bismarck gegründete Deutsche Reich im Geschichtsunterricht stärker zu behandeln. Die Landesverfassung soll um einen Satz ergänzt werden, der fordert, Kinder seien im Geist der Liebe zu ihrer Heimat und dem deutschen Volk zu erziehen. Solche Änderungen auf Landesebene wären mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag grundsätzlich möglich, müssten aber mit Menschenwürde, Demokratieprinzip und Gleichheitsgebot vereinbar bleiben. ℹ︎
Bei der im Wahlprogramm angekündigten Abschaffung der schulischen Inklusion könnten rechtliche Probleme entstehen. Das Land kann Förderschulen ausbauen und inklusive Angebote reduzieren. Eine vollständige Abschaffung des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung könnte jedoch gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen. ℹ︎
Auch die geplanten Sonderklassen für Kinder von Flüchtlingen und Asylbewerbern werfen rechtliche Fragen auf. Vorübergehend getrennte Klassen zum Erwerb der deutschen Sprache können zulässig sein. Eine dauerhafte Trennung allein aufgrund von Herkunft oder Aufenthaltsstatus könnte aber gegen Diskriminierungsverbote und das Recht auf gleichberechtigte schulische Bildung verstoßen. ℹ︎
Bildungspflicht: Homeschooling statt Schulpflicht
Die AfD will die bisherige Schulpflicht durch eine sogenannte Bildungspflicht ersetzen. Eltern sollen ihre Kinder zu Hause unterrichten dürfen, sofern diese regelmäßig staatliche Prüfungen ablegen. Die derzeitige Landesverfassung Sachsen-Anhalts schreibt jedoch eine allgemeine Schulpflicht vor. Ob das vorgesehene Modell verfassungsgemäß wäre, müsste unter Umständen vom Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt und gegebenenfalls vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden. ℹ︎
Eine Abschaffung der Schulpflicht würde zudem möglicherweise eine Änderung der Landesverfassung erfordern, für die eine Zweidrittelmehrheit im Landtag notwendig wäre. Ein Ausstieg aus gemeinsamen Regeln der Kultusministerkonferenz könnte außerdem die bundesweite Anerkennung von Schulabschlüssen aus Sachsen-Anhalt gefährden. ℹ︎
Fachkräfte: Weniger Zuwanderung trotz alternder Bevölkerung
Die AfD Sachsen-Anhalt fordert, die Anwerbung von im Wahlprogramm als „kulturfremd“ bezeichneten Fachkräften zu vermeiden. Stattdessen sollen ausgewanderte deutsche Arbeitnehmer durch ein Rückkehrprogramm gewonnen werden. Sachsen-Anhalt hat jedoch jetzt bereits die älteste Bevölkerung aller Bundesländer, das Durchschnittsalter liegt bei über 48 Jahren. ℹ︎ Das Land ist deshalb auf junge und qualifizierte Menschen aus dem Ausland angewiesen. Das bestätigt auch das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Ein Rückkehrprogramm bietet keine Garantie, dass genügend Arbeitskräfte mit den benötigten Qualifikationen zurückkommen. ℹ︎
Besonders sichtbar ist diese Abhängigkeit im Gesundheitswesen. Laut Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung wäre eine flächendeckende medizinische Versorgung in vielen Regionen Sachsen-Anhalts ohne ausländische Beschäftigte kaum sicherzustellen. Im Harzklinikum stammt etwa ein Drittel der rund 300 Ärzte aus dem Ausland. Eine Politik, die qualifizierte Zuwanderer abschreckt, könnte deshalb die medizinische Versorgung vor allem im ländlichen Raum zusätzlich belasten. ℹ︎
Wirtschaft: Mögliche Folgen eines Abschottungskurses
Eine Modellrechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung warnt vor wirtschaftlichen Schäden der AfD-Politik. Bei einem Szenario mit zentralen AfD-Positionen könnte das reale verfügbare Einkommen in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt um rund 1.600 Euro pro Einwohner und Jahr sinken. Die Zahl der Arbeitslosen könnte um rund 10.000 steigen. Diese Werte sind keine sichere Prognose, sondern Ergebnisse einer Modellrechnung. Sie zeigen aber deutlich, dass ein wirtschaftlicher Abschottungskurs ein alterndes, exportabhängiges und strukturschwaches Bundesland besonders hart treffen könnte. ℹ︎
Fazit: Begrenzter Handlungsspielraum
Eine AfD-Regierung könnte in Sachsen-Anhalt vor allem bei Lehrplänen, Behördenstrukturen und der Organisation von Abschiebungen Veränderungen durchsetzen. Zahlreiche Forderungen im Wahlprogramm betreffen jedoch Bereiche, in denen das Land keine umfassende eigene Gesetzgebungskompetenz hat. Andere Forderungen könnten bestehende wirtschaftliche und demografische Probleme des Landes sogar verschärfen. Ein großer Teil der hier untersuchten Ankündigungen im Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt geht daran vorbei, was eine Landesregierung rechtlich beschließen und praktisch umsetzen könnte. ℹ︎