Migrationspakt

Europas neues Asylsystem schränkt Rechte geflüchteter Menschen deutlich ein

Quelle: Süddeutsche Zeitung
Europas neues Asylsystem schränkt Rechte geflüchteter Menschen deutlich ein
Bildquelle: Mstyslav Chernov/Unframe, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Am 12. Juni 2026 tritt das reformierte „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ (GEAS) in Kraft, bekannt als „Migrationspakt“. Polen und Ungarn haben jedoch bereits angekündigt, nicht an dem Pakt teilnehmen zu wollen. Mit dem neuen Asylsystem will die EU mehr Kontrolle über die Außengrenzen zurückgewinnen und dabei das Prinzip der Dublin-Verordnung durchsetzen. Demnach ist der Staat für irregulär eingereiste Migrant:innen verantwortlich, in dem die Menschen die EU erreicht haben.

Zusätzlich sollen möglichst viele Migrant:innen in einem Schnellverfahren an der Grenze abgeschoben werden. Der Pakt setzt den generellen Trend in der EU-Migrationspolitik zu mehr Abschottung weiter fort.

Die Rechte geflüchteter Menschen werden mit dem Migrationspakt deutlich eingeschränkt. Scharf kritisiert wird die Tatsache, dass auch Familien mit Kindern in den Lagern festgehalten werden dürfen.

Vor Inkrafttreten des neuen Asylsystems waren Anfang Mai allerdings nur elf Staaten komplett startbereit. Vielerorts funktionierte die IT nicht, es gab nicht genügend Personal und Unterbringungsplätze.

Falls der Pakt wie geplant funktioniert, wäre Deutschland der größte Profiteur. Deutschlands Verpflichtungen aus dem neuen Asylsystem würden sich auf die Einrichtung von rund 500 Plätzen für Schnellverfahren an den Flughäfen sowie Solidaritätsleistungen mit Staaten an den Außengrenzen beschränken. Deutschland muss zunächst keine Migrant:innen aus dem „Solidaritätspool“ aufnehmen.