Exklusives Interview mit Helena Steinhaus, Sanktionsfrei
EXKLUSIV: Was bedeutet das Bürgergeld für Betroffene wirklich?
Was bedeutet es, wenn das Jobcenter zum verlängerten Arm der Arbeitsmarktpolitik wird? Und was passiert mit den Menschen, die darin feststecken? Helena Steinhaus von Sanktionsfrei e.V. erklärt im Gespräch, warum das System schon heute versagt und wie die neue Grundsicherung es noch schlimmer macht.
Am 5. März 2026 hat der Bundestag die Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung beschlossen. 321 Abgeordnete stimmten für die Reform, 268 dagegen. Das Gesetz soll schrittweise ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Regeln werden an vielen Stellen verschärft: Bei versäumten Jobcenter-Terminen drohen Kürzungen um 30 Prozent, danach die komplette Streichung der Leistungen. Die Karenzzeit beim Bürgergeld, während der die Miete unabhängig von ihrer Höhe übernommen wurde, wird gestrichen. Im Wahlkampf hatte die Union noch Milliardeneinsparungen versprochen. Der Gesetzentwurf nennt nun maximal zweistellige Millionensummen pro Jahr.
Meinungsmache analysierte den Gesetzentwurf bereits Anfang des Jahres.
Helena Steinhaus gründete Sanktionsfrei e.V. 2015 mit dem Ziel, Menschen damals noch in Hartz IV finanziell und juristisch zu unterstützen. Steinhaus ist eine der bekanntesten Kritikerinnen des deutschen Sozialsystems.
Meinungsmache: Wer sind Sie und was macht Sanktionsfrei?
Helena Steinhaus: Wir sind ein Verein, der sich seit 2015 für Menschen in Grundsicherung einsetzt. Wir unterstützen Menschen, die Bürgergeld beziehen und Probleme mit dem Jobcenter haben, finanziell und juristisch. Dazu kommt die Öffentlichkeitsarbeit: Wir sprechen kontinuierlich über die Situation von Menschen im Bürgergeld, dass sie nicht selbst schuld sind, sondern in einem schlechten System leben, das die Leute unglücklich macht. Wir versuchen, Mythen zu entkräften und Geschichten zu erzählen, damit das verständlicher wird für die breite Gesellschaft.
Warum ist es notwendig, dass eure Arbeit gemacht wird? Warum wird mit Bürgergeldempfänger:innen so umgegangen?
Das hat verschiedene Gründe. Einerseits werden die Menschen damit beschämt und kleingehalten, andererseits wird damit Abstiegsangst bei denen vermittelt, die bereits arbeiten. Das Bürgergeld funktioniert sowohl als Drohkulisse und gleichzeitig als Ablenkungsmanöver: Indem wir permanent über Armut reden, reden wir nicht über den Vermögensabstand in Deutschland und nicht darüber, wie diejenigen, die ohnehin schon sehr viel haben, von denen profitieren, die wenig haben. Die große Erzählung der CDU ist, dass man das Bürgergeld massiv verschärfen müsse, um Milliarden einzusparen. Am Ende wird gar nichts gespart. Es gibt zwar sogenannte sekundäre Einspareffekte, wenn Leute in Arbeit integriert werden und den Staat weniger kosten, aber dafür braucht es keine Gesetzesänderung. Man müsste sich eigentlich fragen: Was ist das eigentliche Problem? Braucht es Fachkräfte? Oder gibt es eigentlich genug Geld, nur holt man es nicht dort, wo es liegt? Wir reden immer über die Ärmsten mit den wenigsten Möglichkeiten, statt dahin zu schauen, wo die Möglichkeiten wirklich sind.
Sie sprechen von dem Bürgergeld als Drohkulisse: Kennen Sie Fälle, in denen Menschen es gar nicht erst beantragen, weil sie sich schämen?
Ja, das hören wir immer wieder: „Bevor ich zum Jobcenter gehe, verbrauche ich lieber alle Ersparnisse.“ Es gibt Hochrechnungen, dass etwa ein Drittel mehr Menschen bürgergeldberechtigt wären, es aber entweder nicht wissen, nicht verstehen oder sich schämen. Mir selbst ging es ähnlich: Ich hatte noch 2.100 Euro auf dem Konto und es war für mich eine akrobatische Leistung zu verstehen, dass ich nicht kriminell bin, wenn ich trotzdem Bürgergeld beantrage. Die Erzählung, dass die Leute einfach zum Amt gehen und die Hand aufmachen, müsste umgekehrt skandalisiert werden: dass so viele Menschen, die das Recht auf Bürgergeld haben, lieber ihre letzten Ersparnisse aufbrauchen, die sie eigentlich für Notfälle bräuchten.
Der aktuelle Regelsatz liegt momentan bei 563 Euro, ohne Miete. Die Miete wird separat übernommen. Das soll jetzt unter der Grundsicherung schwieriger werden. Was sind da genau die Pläne?
Es ist vorgesehen, dass Vermieter:innen von Betroffenen abgemahnt werden sollen, wenn die Miete zu hoch ist. Wenn diese trotz Abmahnung die Miete nicht senken, übernimmt das Jobcenter zunächst noch zeitweise. Trotzdem ist es gefährlich, weil viele die Auseinandersetzung mit Vermieter:innen scheuen oder nicht verstehen, was sie tun müssen. Dann übernimmt das Jobcenter die Differenz zur „angemessen“ Miete nicht mehr und man muss das vom eigenen Regelsatz bezahlen. Im Durchschnitt müssen etwa 120 Euro ausgeglichen werden, damit leben die Betroffenen de facto unter dem Existenzminimum. Insgesamt leben schon jetzt 325.000 Haushalte unter dem Existenzminimum, weil sie die Miete ausgleichen müssen.
Wie kommen Betroffene auf euch zu?
Man geht zunächst auf unsere Webseite. Dort gibt es dann zwei Optionen: Man kann zum einen direkt einer Sanktion widersprechen. Dafür gibt es einen automatisierten Ablauf, bei dem direkt ein Widerspruch an das Jobcenter geht. Dabei werden die Betroffenen von unseren Partnerkanzleien unterstützt. Oder man meldet sich direkt per Mail bei uns, etwa weil ein Darlehen für einen Kühlschrank abgelehnt wurde, die Miete nicht übernommen wird oder ein Erstantrag seit Monaten nicht bearbeitet wurde. Wir schauen dann, ob wir finanziell ausgleichen oder juristisch vorgehen können. Letzteres bevorzugen wir, weil wir das Jobcenter nicht einfach davonkommen lassen wollen. Man könnte einfach das Geld auszahlen und sagen: „Da ist dein Kühlschrank, tschüss.“ Aber eigentlich ist es besser, wenn das Jobcenter zahlt.
Gibt es auch Fälle, wo ihr in Vorleistung geht und das Geld zurückgeholt wird, wenn das Jobcenter es später bewilligt?
Ja, das machen wir fast immer. Dabei kommt es vor allem auf Situation und Dringlichkeit an. Es gibt bestimmte Ausnahmefälle, zum Beispiel bei Darlehen. Wenn wir ein Darlehen schon vorab bezahlt haben, können wir kein Eilverfahren mehr anstrengen. Oft kann man wiederum jemanden nicht noch sieben Wochen auf eine Waschmaschine warten lassen, da beißen wir dann in den sauren Apfel und zahlen das Geld voraus. Ganz häufig sind es allerdings vorübergehende Leistungseinstellungen oder Fälle, in denen das Jobcenter zu lange für die Erstbearbeitung braucht und die Personen in der Zwischenzeit nichts zu essen haben. Dann überweisen wir ein zinsloses Darlehen. Wenn das Jobcenter zahlt, können es die Leute an uns zurückzahlen.
Das Jobcenter ist also eigentlich verpflichtet, bestimmte Bedarfe zu decken, wie Waschmaschinen oder Kühlschränke. Trotzdem kämpft es darum, genau das nicht zu tun?
Es ist sogar noch verrückter. Weiße Ware, so werden Haushaltsgeräte genannt, gehören zu den sogenannten unabweisbaren Bedarfen. Wenn beispielsweise ein Kühlschrank kaputtgeht, muss das Jobcenter ein Darlehen gewähren. Das ist allerdings keine Schenkung, sondern ein Darlehen von sich selbst. Das Jobcenter streckt das vor und es wird ab dem nächsten Monat mit 5 bis 10 Prozent vom Regelsatz wieder abgezogen. Und die Jobcenter verweigern trotzdem diese Darlehen mit den abstrusesten Begründungen. Beispielsweise hat jemand ein Darlehen für einen Kühlschrank beantragt. Das Jobcenter hat daraufhin geschrieben: „Es ist gerade Winter, es ist kalt, Sie können Ihre Lebensmittel draußen lagern und währenddessen ansparen.“ Oder die Ablehnung eines Darlehens für eine Waschmaschine einer alleinerziehenden Mutter, mit der Begründung, sie könne im Waschsalon waschen und dabei ansparen. Waschen im Waschsalon kostet aber mehr und ist nicht im Regelsatz enthalten.
Was ist der häufigste Fall, mit dem ihr zu tun habt?
Die häufigsten Fälle bei uns sind Mietdifferenzen und vorübergehende Leistungseinstellungen. Bei den Mieten ist die einjährige Karenzzeit 2024 für viele ausgelaufen, die Mieten steigen weiter und wir haben täglich neue Fälle. Im Durchschnitt geht es um 80 bis 600 Euro Differenz. Bei Differenzen von bis zu 600 Euro sind das oft Härtefälle, zum Beispiel jemand mit ME/CFS, der schlicht nicht in der Lage ist, Umzugsunterlagen zu organisieren. Viele wissen dabei gar nicht, dass man auch bei formal nicht angemessenen Mieten juristisch oft etwas durchsetzen kann. Eigentlich sollte das Jobcenter in der Bringschuld sein und erst einmal nachweisen, ob es überhaupt günstigeren Wohnraum gibt, bevor es Kostensenkungsverfahren einleitet. Bei den Leistungseinstellungen ist wichtig zu verstehen: Das sind keine Sanktionen, sondern ein eigener Mechanismus, der greift, wenn Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden. Das Absurde daran ist, dass das Jobcenter einen Nachweis einfordert und gleichzeitig die Zahlung einstellt. Manchmal wäre ein vorläufiger Bescheid möglich, aber das passiert oft nicht. Und ein Klassiker ist auch, dass Unterlagen angeblich nicht eingegangen sind, obwohl sie längst eingereicht wurden.
Und dann gibt es noch die eigentlichen Sanktionen – bis zu 30 Prozent Leistungsminderung, soweit es das Bundesverfassungsgericht noch erlaubt?
Es gibt tatsächlich noch Ausnahmefälle für die 100-Prozent-Sanktion. Diese wird verhängt, wenn man zum zweiten Mal eine sogenannte „zumutbare arbeitsmarktnahe“ Arbeit ablehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Schlupfloch zugelassen, dass man vollständig sanktioniert werden kann, wenn ein konkreter Arbeitsvertrag vorliegt, man ihn nur noch unterschreiben müsste und man das dann zum zweiten Mal ablehnt. Dann hat Ex-Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Ende 2023 als Exklusivmeldung der Bildzeitung zugespielt, dass es jetzt Totalsanktionen im Bürgergeld geben werde. Seitdem läuft die Debatte über Totalverweigerer. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB, also die Forschungsstelle der Bundesagentur für Arbeit, hat nun wiederum Zahlen vorgelegt, die zeigen: Im Jahr 2024 gab es unter 100 solcher Totalsanktionen.
Unter 100?
Genau. Die immer wieder genannte Zahl von 16.000 Totalverweigerern war schlicht falsch, das waren 16.000 Leistungsminderungen wegen sogenanntem Fehlverhalten insgesamt. Und selbst bei diesen unter 100 Fällen ist noch unklar, ob das wirkliche Verweigerungen waren oder ob das Jobcenter schlicht Ablehnungsgründe nicht anerkannt hat. Das IAB sprach von einer niedrigen zweistelligen Zahl. Ich tippe auf 11.
Was bedeutet eigentlich „zumutbare Arbeit“? Was ist die Definition vom Jobcenter?
Das verläuft in Stufen. Wenn man neu ins Bürgergeld kommt, wird noch auf Qualifikation und bisherige Arbeit geachtet. Aber nach einer gewissen Dauer werden diese Qualifikationen nicht mehr anerkannt. Dann muss man jedes Arbeitsangebot annehmen, unabhängig von Qualifikation oder Bezahlung. Es sei denn, der Jobcenter-Mitarbeiter erkennt einen Grund an, etwa dass es sich nicht mit der Kinderbetreuung vereinbaren lässt. Oder: Ich kann nicht im Spielcasino arbeiten, weil ich spielsüchtig war. Solche Fälle hatten wir allerdings auch schon.
Moment, das Jobcenter hat einem ehemaligen Spielsüchtigen vorgeschlagen, im Casino zu arbeiten?
Ja. Es kommt manchmal ans Groteske. Und wenn man dann keinen anderen Grund mehr hat, Lagerarbeit bei Amazon abzulehnen, außer vielleicht dem vierten Bandscheibenvorfall, dann sieht man sehr gut, dass das Bürgergeld schlicht als Lieferant für den Niedriglohnsektor fungiert. Du kannst schlecht bezahlte Arbeit zu schlechten Bedingungen nach relativ kurzer Zeit nicht mehr ablehnen. Dabei ist nachgewiesen, dass die meisten arbeitsfähigen Menschen im Bürgergeld sich wirklich um Arbeit bemühen und auch schlecht bezahlte Stellen annehmen würden. Es sollte in Ordnung sein zu sagen: Diese Arbeitsbedingungen passen nicht für mich, diese Bezahlung passt nicht für mich.
Wie viele Menschen unterstützt ihr, und wie hat sich das entwickelt?
Es wird kontinuierlich mehr. Vor zwei Jahren waren es rund 60 Personen pro Monat, jetzt sind wir bei 230 bis 260. Wir kommunizieren wirklich mit den Menschen, keine KI-Antworten, weil es für viele schon eine enorme Überwindung ist, sich bei uns zu melden. Wir finanzieren uns komplett über Spenden und haben mittlerweile 2.900 Dauerspender. Im Dezember haben wir einen Höchststand von über 80.000 Euro aus dem Solitopf ausgeschüttet.
Ist das da, wo dieser Bild-Artikel entstanden ist?
Der Titel war: „Links-Aktivistin verlost 73.000 Euro an Stütze-Empfänger und Asylbewerber.“ Am Ende waren es 140.000 Euro. Auch hier kann man sagen: Bild lügt.
Wie viele Menschen habt ihr insgesamt schon unterstützt?
Insgesamt waren es über 30.000 Kontakte, allein letztes Jahr über 5.000 Menschen finanziell und juristisch. Und gerade hatten wir einen obdachlosen Mann, dem das Jobcenter Kleidung für ein Vorstellungsgespräch verweigert hat, mit der Begründung, er hätte ansparen müssen. Wir haben die 200 Euro bezahlt. Er hat den Job bekommen, jetzt hat er eine Wohnung und Arbeit. Das alles für 200 Euro, und nicht weil das Jobcenter es möglich gemacht hat, sondern weil wir da waren.
Was müsste passieren, damit die Situation für Bürgergeldempfänger:innen wirklich besser wird?
Ich wiederhole Schlagworte aus der Bürgergeld-Agenda von damals: Respekt und Augenhöhe. Es braucht einen Kulturwandel, einen armutsfesten Regelsatz, den der Paritätische Wohlfahrtsverband auf über 800 Euro berechnet, tatsächlich gedeckte Wohnkosten und Ressourcen in den Jobcentern, damit Mitarbeitende wirklich Zeit für die Menschen haben. Es geht am Ende häufig gar nicht darum, die Leute sofort in Arbeit zu pressen. Und es braucht vor allem eine andere Erzählung: sichtbar machen, was diese politisch gewollte Armut bedeutet, auch für die 5 bis 9 Millionen Kinder, die darin aufwachsen und von klein auf lernen: Ich bin hier nicht so viel wert. Mein Kinderkörper ist hier 420 Euro im Monat wert. Wenn ich auf eine Klassenfahrt will, fängt meine Mama an zu weinen.
Vielen Dank für das Interview.