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Wie Union und SPD ihre eigenen Wähler verraten

Grundsicherung: Ein Verrat an der eigenen Wählerschaft

von Jakob
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Grundsicherung: Ein Verrat an der eigenen Wählerschaft
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Im Oktober 2024 sagte Jens Spahn (CDU) auf dem Deutschlandtag der Jungen Union: »Mieten in Innenstädten können sich vielfach nur noch die Gutverdiener oder die Bürgergeldempfänger leisten.«ℹ︎ Darauf folgte Gelächter. Menschen in existenzieller Not erscheinen hier nicht als Betroffene steigender Mieten, sondern als Teil eines Problems – als Gruppe, über die man scherzt, weil sie sich nicht wehrt. Genau aus diesem Denken heraus entsteht die sogenannte »Neue Grundsicherung«. Am 17. Dezember 2025 beschloss das Bundeskabinett aus Union und SPD die Sozialreform. Sie verkauft sich als Korrektur des Bürgergelds, ist in Wahrheit jedoch kaum mehr als das, was Hartz IV immer war: ein System des Misstrauens, neu verpackt.

Was ist das Bürgergeld?

Vor drei Jahren ersetzte die Ampel-Koalition Hartz IV durch das Bürgergeld. Wie sein Vorgänger ist das Bürgergeld eine staatliche Leistung zur Sicherung des Existenzminimums, damit armutsbetroffene Menschen grundgesetzkonform in Würde leben können. Im Vergleich zu Hartz IV ist das Bürgergeld jedoch moderater ausgestaltet: Die Regelsätze sind höher, Karenzzeiten länger, Sanktionen weniger hart. Eine alleinstehende Person erhält 2025 einen monatlichen Regelsatz von 563 Euro. Dieser Betrag deckt den grundlegenden Lebensunterhalt ab, u.a. für Ernährung (~195 €), Freizeit (~55 €), Mobilität (~50 €), Kleidung (~47 €) und Strom (~48 €).ℹ︎ Kosten für Wohnung und Heizung werden zusätzlich in einem begrenzten Rahmen übernommen.

Neben Migration war das Bürgergeld das Feindbild der Union im Bundestagswahlkampf 2025: Der Lohnabstand sei zu gering, die Gesellschaft könne sich angebliche »Faulheit« nicht leisten, das System sei zu teuer und zu anfällig für Missbrauch. Durch eine Reform versprach man Einsparungen in Milliardenhöhe.

Nun ist die Union in Regierungsverantwortung und hat im Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur »Neuen Grundsicherung« verabschiedet.ℹ︎

Die Verschärfungen im Detail

Die Änderungen der »Neuen Grundsicherung« sollen laut Gesetzentwurf vorbehaltlich zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Sozialleistungen sollen hiermit »gerechter« und »treffsicherer« werden. »Nach dem Grundsatz des Forderns und Förderns sollen sich Menschen, die Hilfe brauchen, weiterhin auf Unterstützung verlassen können«, heißt es im Entwurf.

Am Regelsatz selbst ändert sich zunächst nichts: Er bleibt bei 563 Euro. Wer arbeiten kann, soll nun allerdings stärker dazu verpflichtet werden, den eigenen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Um dieses Ziel durchzusetzen, setzt die Reform vor allem auf eines: deutlich verschärfte Sanktionen.

Künftig sollen sogenannte Pflichtverletzungen mit einer Kürzung von 30 Prozent des Existenzminimums für drei Monate geahndet werden. Ziel ist es, Leistungsberechtigte stärker zur Zusammenarbeit mit den Jobcentern zu bewegen. Meldet sich eine Person dreimal nicht, soll der Leistungsanspruch sogar vollständig entfallen – mit Ausnahme von Miete und Heizung, die direkt an Vermieter:innen gezahlt werden. Lediglich ein symbolischer Betrag von einem Euro soll verbleiben, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Bleibt auch danach innerhalb eines Monats jede Rückmeldung aus, gilt die betroffene Person als »nicht erreichbar« – der Anspruch auf Leistungen erlischt vollständig.

Der Gesetzentwurf betont hierbei allerdings, dass Sanktionen, von denen auch Kinder betroffen sein können, nur im Einvernehmen mit den Jugendämtern angewendet werden sollen, um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen.

Dass dies keine theoretische Ausnahme ist, zeigen bereits die aktuellen Zahlen: Schon heute betrifft rund jede dritte Sanktion im Bürgergeld ein Kind.ℹ︎ ℹ︎ℹ︎ Sanktionen treffen damit häufig nicht nur einzelne Leistungsberechtigte, sondern ganze Familien – mit direkten Auswirkungen auf Ernährung, Wohnen und soziale Teilhabe von Minderjährigen. Wie prekär die Situation vieler Betroffener bereits ist, zeigt eine Umfrage von Mitte dieses Jahres: Mehr als die Hälfte der Eltern im Bürgergeldbezug gab an, regelmäßig auf eigene Mahlzeiten zu verzichten, damit für ihre Kinder genug da ist.ℹ︎

Gleichzeitig werden die Anforderungen für Leistungsberechtigte erhöht. Künftig sollen sie ihre Arbeitskraft in einem »maximal zumutbaren Umfang« einsetzen. Für Alleinstehende wird dabei ausdrücklich eine Verpflichtung zur Vollzeittätigkeit formuliert. Ähnliches gilt auch für Erziehende. Bislang hatten Eltern im Bürgergeldbezug nach der Geburt eines Kindes eine Karenzzeit von drei Jahren, bevor sie wieder zu Arbeits- oder Integrationsmaßnahmen verpflichtet wurden. Diese Frist wird nun auf ein Jahr verkürzt, »soweit die Betreuung sichergestellt ist«.ℹ︎

Der Gesetzentwurf betont, Menschen mit psychischen Erkrankungen besser unterstützen zu wollen. In der Praxis bedeutet das vor allem mehr Kontrolle. Künftig müssen psychisch Erkrankte, die sich nicht schriftlich zu geplanten Sanktionen äußern können, persönlich im Jobcenter erscheinen – um dort zu erklären, warum sie nicht in der Lage sind, schriftlich zu kommunizieren. Für Menschen mit schweren Depressionen, Angststörungen oder Psychosen ist genau das, also das persönliche Erscheinen im Jobcenter, oft die größte Hürde. Gleichzeitig erweitert der Entwurf die Möglichkeit für Hausbesuche durch Jobcenter-Mitarbeitende ausdrücklich auch bei psychisch Erkrankten.

Zudem sollen die Karenzzeiten beim Schonvermögen abgeschafft werden. Das Schonvermögen bezeichnet Vermögenswerte, die Leistungsberechtigte trotz Grundsicherung behalten dürfen – etwa Bargeld, Ersparnisse, Lebensversicherungen, Fahrzeuge oder Wohneigentum.

Die bisherige Karenzzeit soll verhindern, dass Menschen bei plötzlicher Arbeitslosigkeit sofort ihre gesamten Rücklagen aufbrauchen müssen. Im Bürgergeld sind im ersten Jahr des Leistungsbezugs bis zu 40.000 Euro geschützt. Nach Ablauf dieser Frist sinkt die Schonvermögensgrenze auf 15.000 Euro.ℹ︎

Mit der »Neuen Grundsicherung« soll diese Karenzregelung entfallen. Stattdessen wird das Schonvermögen künftig nach Alter gestaffelt: Bis 20 Jahre 5.000 Euro, bis 41 Jahre 10.000 Euro, bis 51 Jahre 12.500 Euro und darüber hinaus 15.000 Euro.ℹ︎

Zusätzlich sollen die Kosten für Unterkunft noch strenger begrenzt werden. Künftig darf die Miete höchstens das Anderthalbfache der örtlichen Angemessenheitsgrenze betragen. Diese Grenze ist ein rechnerischer Wert, der sich aus Wohnungsgröße, Haushaltszusammensetzung und regionalem Mietniveau ergibt und entsprechend stark zwischen Kommunen schwankt. So liegt die Angemessenheitsgrenze für eine 50-Quadratmeter-Wohnung für Alleinstehende in Berlin bei rund 450 Euro, in München hingegen bei etwa 890 Euro. Überschreitet die tatsächliche Miete die zulässige Grenze um mehr als das 1,5-Fache, wird sie nicht mehr vollständig als Bedarf anerkannt.ℹ︎

Verstößt die Miete dabei gegen die Mietpreisbremse, sollen Betroffene ihre Vermieter selbst rügen. Reagieren diese nicht, droht eine zivilrechtliche Auseinandersetzung. Für Menschen im Bürgergeldbezug ist ein solches Verfahren finanziell nicht zu stemmen. Zudem kam es laut NDR in der Vergangenheit immer wieder zu Eigenbedarfskündigungen, nachdem Vermieter gerügt worden waren.ℹ︎

Der Mythos vom Sozialbetrug

Das Ziel dieser teils drastischen Verschärfungen ist es, Betroffene schneller in Arbeit zu bringen und den vermeintlichen Missbrauch des Systems durch Arbeitsverweigerung zu begrenzen. Zudem möchte man, »dass sich Leistung/Arbeit wieder lohnt«, also dass der Lohnabstand zwischen Bürgergeldempfänger:innen und arbeitenden Menschen groß genug ist.ℹ︎

Doch genau diese Argumentation geht an der Realität vorbei.

Studien zeigen seit Jahren, dass Sanktionen Menschen nicht nachhaltig in Arbeit bringen.ℹ︎ Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kommt zu dem Ergebnis, dass Sanktionen zwar kurzfristig zu höheren Beschäftigungsquoten führen können, dieser Effekt jedoch bereits nach wenigen Jahren ins Gegenteil umschlägt. Die aufgenommenen Jobs sind häufiger instabil, schlechter bezahlt und von geringerer Qualität.

Der Grund dafür liegt vor allem darin, dass bei sanktionierten Personen die schnelle Vermittlung in den Vordergrund rückt – oft auf Kosten von Qualifikation und Weiterbildung. Fünf Jahre nach einer Sanktion sind Betroffene sogar seltener beschäftigt als vergleichbare Personen ohne Sanktion.ℹ︎

Die geplanten Verschärfungen dürften diesen Effekt weiter verstärken: Statt langfristiger, stabiler Beschäftigung drohen mehr kurzfristige, unqualifizierte Jobs – und ein ständiger Wechsel zwischen Erwerbsarbeit und Leistungsbezug.

Zudem ist auch der Missbrauch des Bürgergelds kein nennenswertes Problem. Hierfür wird meist angeführt, dass Bürgergeldempfänger:innen nicht arbeiten wollen und es sich »in der sozialen Hängematte« gemütlich machen. Dies entspricht nicht der Realität.

Um das zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die Zusammensetzung der rund 5,5 Millionen Menschen, die in Deutschland Bürgergeld beziehen. Mehr als ein Drittel von ihnen sind Kinder und Jugendliche. Weitere rund zwei Millionen Empfänger:innen arbeiten bereits, verdienen jedoch zu wenig oder können ihre Arbeitszeit etwa wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen nicht ausweiten.

Innerhalb dieser Gruppe befinden sich etwa 800.000 sogenannte Aufstocker:innen – rund 14,5 Prozent aller Bürgergeldbeziehenden. Sie gehen einer Arbeit nach, ihr Einkommen liegt jedoch unterhalb des Existenzminimums.

Rund 1,8 Millionen Menschen gelten als arbeitslos und wären prinzipiell erwerbsfähig.ℹ︎ Zwei Drittel von ihnen verfügen allerdings über keine abgeschlossene Berufsausbildung, viele weitere haben gesundheitliche Einschränkungen, die eine Jobsuche erschweren. »Arbeitgeber scheuen oft das Risiko, diese Menschen einzustellen, und wenn doch, endet die Beschäftigung häufig schnell wieder«, schrieb der Deutschlandfunk 2024.ℹ︎

Am Ende bleibt eine sehr kleine Gruppe: Lediglich etwa 16.000 Menschen – rund 0,4 Prozent aller Bürgergeldbeziehenden – gelten als sogenannte »Totalverweigerer«, die jede Arbeit ablehnen.ℹ︎ Von einem systematischen Missbrauch kann daher keine Rede sein.

Dazu sei gesagt, dass laut einer repräsentativen Umfrage der Bertelsmann Stiftung aus 2025 43 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsempfänger:innen noch nie ein Stellenangebot vom Jobcenter erhalten haben. Gleichzeitig zeigt die Umfrage allerdings, dass mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Beziehenden in den vergangenen vier Wochen nicht nach einem Job gesucht hat. Gründe dafür waren unter anderem psychische oder gesundheitliche Probleme (45 Prozent), fehlende finanzielle Anreize durch Erwerbsarbeit (25,5 Prozent) sowie der mangelnde Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen – knapp 38 Prozent gaben an, bislang keine entsprechende Förderung erhalten zu haben.ℹ︎ Bei der Umfrage waren jeweils mehrere Antworten möglich.

Schließlich hält auch das häufig vorgebrachte Argument, Arbeit lohne sich kaum noch, einer faktischen Überprüfung nicht stand. Erwerbstätige verfügen durchweg über mehr Einkommen als Menschen im Bürgergeldbezug.

Eine Auswertung des Portals Sozialpolitik zeigt, dass ein alleinstehender Single bei einer 38-Stunden-Woche zum aktuellen Mindestlohn rund 54 Prozent mehr Einkommen erzielt als im Bürgergeld.ℹ︎ Je nach Haushalts- und Familienkonstellation variiert der Abstand zwar, liegt jedoch ausnahmslos über dem Bürgergeldniveau.

Ein kalkulierter Verfassungsbruch

Auf dem Chaos Communication Congress 2025 bezeichnete Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins Sanktionsfrei, die geplante »Neue Grundsicherung« als einen »kalkulierten Verfassungsbruch«. Bereits 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass vollständige Leistungskürzungen mit der Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes unvereinbar sind. Sanktionen dürfen demnach höchstens 30 Prozent des Existenzminimums betragen.ℹ︎

Dass die Koalition – und insbesondere die SPD – diese Grenze bewusst ausreizt, macht Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) unmissverständlich deutlich: »Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist. Wer wiederholt ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen im Jobcenter erscheint, bei denen kann der Anspruch der Leistung vollständig entfallen.«

Obwohl es verfassungsrechtlich ungültig ist, versucht die Bundesregierung Totalsanktionen durch die Hintertür zu ermöglichen, in dem man sich auf die angesprochene »Nicht-Erreichbarkeit« fokussiert. Das Existenzminimum wird formal nicht gestrichen, praktisch jedoch entzogen. »Es wird juristisch so getan, als wären Personen nicht erreichbar und als hätten sie deswegen keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld«, erklärte Steinhaus auf dem Kongress.ℹ︎

Schon heute zeigen sich die Grenzen formaler Schutzmechanismen wie Härtefallregelungen oder Absprachen mit Jugendämtern. Ob diese unter den verschärften Bedingungen der neuen Grundsicherung verlässlich greifen können, ist fraglich. Hinzu kommt, dass viele Betroffene ihre Rechte nicht kennen, psychisch oder körperlich erkrankt sind oder keinen Zugang zu rechtlichem Beistand haben. Die Reform trifft damit besonders jene, die kaum in der Lage sind, sich gegen existenzielle Eingriffe zu wehren.

Während die politische Debatte immer wieder darum kreist, das Bürgergeld sei zu teuer, zeigt ein Blick in den Gesetzentwurf ein anderes Bild. Die »Neue Grundsicherung« wird bereits nach wenigen Jahren keine Einsparungen mehr bringen, sondern höhere Ausgaben verursachen.

Statt der groß angekündigten Milliardeneffekte sieht der Entwurf im ersten Jahr lediglich Einsparungen von 86 Millionen Euro vor. Im zweiten Jahr sinkt dieser Betrag auf 69 Millionen Euro, im dritten Jahr steigen die Kosten bereits wieder um rund 10 Millionen Euro. Von einer nachhaltigen Entlastung der öffentlichen Haushalte kann damit keine Rede sein.

Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren

Parallel dazu subventioniert man faktisch Arbeitgeber:innen und Wohnungskonzerne durch Bürgergeldempfänger:innen. Alleine das Bürgergeld für die rund 830.000 Aufstocker:innen kostet jährlich rund sieben Milliarden Euro pro Jahr.ℹ︎ Das ist eine staatliche Subvention niedriger Löhne von rund sieben Milliarden Euro – Jahr für Jahr.

Hinzu kommen milliardenschwere Ausgaben für die Wohnkosten von Bürgergeldempfänger:innen. Zwar übernimmt der Staat offiziell nur »angemessene Mieten«, doch günstiger Wohnraum ist vielerorts kaum noch verfügbar. In wirtschaftsstarken Regionen zahlt der Staat deshalb überdurchschnittlich hohe Mieten – und stabilisiert damit bestehende Preisniveaus.

So lagen die vom Staat übernommenen Kosten pro Quadratmeter in München zuletzt um 50,4 Prozent über der durchschnittlichen Miete, in Hamburg um 27,4 Prozent.ℹ︎ Insgesamt zahlten die Jobcenter 2023 rund 15 Milliarden Euro für Unterkunftskosten aus.ℹ︎ Diese Ausgaben fließen letztlich auch an große Wohnungskonzerne: Europas größter Vermieter Vonovia schüttete im vergangenen Jahr rund eine Milliarde Euro an seine Aktionär:innen aus.ℹ︎

Die Änderungen an der Grundsicherung gefährden so nicht nur die Gesundheit der Betroffenen, sie schwächen auch die deutsche Wirtschaft. Denn neben der indirekten Subventionierung hoher Mieten und niedriger Löhne wird vor allem die Kaufkraft der Bürgergeldempfänger:innen weiter verringert.

Dabei gibt es kaum eine Einkommensgruppe, die einen so hohen Anteil ihres Einkommens unmittelbar wieder ausgibt wie Menschen mit sehr geringem Einkommen. Dieses Geld fließt direkt zurück in den Wirtschaftskreislauf, wird verdient, ausgegeben und stabilisiert die Nachfrage. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist dieser Effekt besonders relevant. Menschen reagieren auf Unsicherheit jedoch mit Konsumzurückhaltung.ℹ︎ Ausgerechnet jene Gruppe zusätzlich unter Druck zu setzen, die den höchsten prozentualen Konsum aufweist, ist daher nicht nur sozialpolitisch fragwürdig, sondern auch ökonomisch kontraproduktiv.

Verrat an der eigenen Wählerschaft

Am Ende entpuppt sich die »Neue Grundsicherung« als nichts weiter als eine Mogelpackung. Sie löst kein einziges der Probleme, die ihr als Begründung dienen. Im Gegenteil: Sie verschärft sie. Sie schwächt die Schwächsten der Gesellschaft, gefährdet die wirtschaftliche Entwicklung und schadet langfristig sogar den eigenen Staatsfinanzen.

Warum geht die Union und insbesondere die SPD diesen Weg also trotzdem? Weil er funktioniert. Arbeitslose Menschen waren schon immer ein ideales Feindbild: eine Gruppe, die unterhalb der Mehrheitsgesellschaft verortet wird, um problemlos auf sie herabsehen zu können. Eine Menschengruppe, die sich kaum wehren kann.

Dabei wird bewusst ausgeblendet, dass gerade die Absicherung von Arbeitslosigkeit einer der zentralsten Machthebel von Arbeitnehmer:innen gegenüber Arbeitgeber:innen ist. Nur wer nicht existenziell bedroht ist, kann Ungerechtigkeiten benennen, Ausbeutung ablehnen und laut werden. Wer Angst vor dem sozialen Absturz hat, schweigt.

Dass dieser Machthebel der arbeitenden Bevölkerung nun weiter abgebaut wird – und das mit aktiver Beteiligung der SPD, die laut eigener Aussage »bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen« geht – ist nicht nur brandgefährlich. Es ist ein Verrat an der eigenen Wählerschaft.


Die Quellenangabe erfolgt über das im Text verlinkte ℹ︎.


Jakob

Über JakobChefredakteur

Interessiert an Politik, Gesellschaft und Filmen. Gerne auch gemeinsam.

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