Behörden kannten Abdul B. bereits

Fragen nach Versäumnissen vor dem CSD-Anschlag

Quelle: Tagesschau
Fragen nach Versäumnissen vor dem CSD-Anschlag
Bildquelle: unsplash Julian Schneiderath

Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day weist die Berliner Justiz Kritik an ihrem Umgang mit dem mutmaßlichen Täter Abdul B. zurück. Der 21-Jährige war den Behörden bekannt und wurde der salafistischen Szene zugerechnet. Im Mai verurteilte ihn ein Jugendgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, setzte den bestehenden Haftbefehl jedoch außer Kraft. Die Generalstaatsanwaltschaft hielt das Urteil für zu milde und ging dagegen vor. Kammergerichtspräsidentin Andrea Diekmann und Generalstaatsanwältin Margarete Koppers erklärten, die Entscheidung sei auf Grundlage der geltenden Gesetze getroffen worden. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) kündigte an, mögliche Fehler und Überwachungslücken zu prüfen. Linke und Grüne warfen dem Senat vor, bislang kaum neue Informationen vorgelegt zu haben. Bei dem Anschlag wurde eine 65-jährige Frau getötet, 31 Menschen wurden verletzt.