Grundgesetz

Gutachten sieht gute Chancen für ein AfD-Verbot

Quelle: Süddeutsche Zeitung
Gutachten sieht gute Chancen für ein AfD-Verbot
Bildquelle: Leonhard Lenz, CC0, via Wikimedia Commons

Jurist:innen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kamen in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die AfD „verfassungswidrig nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz“ sei und ein Antrag auf Verbot durch das Bundesverfassungsgericht deshalb Aussicht auf Erfolg habe.

Die Verfasser:innen des Gutachtens stellen das besonders an drei Punkten fest: Erstens wende sich die AfD mit ihren Methoden gegen das Demokratieprinzip. Darunter fällt auch die systematische Einschüchterung verschiedener Personengruppen, „um sie aus dem Prozess der politischen Willensbildung zu verdrängen“. Zweitens besteht eine rassistische „Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung“ von Menschen mit Migrationshintergrund und insbesondere Muslim:innen. Drittens sei der von der AfD angestrebte Umgang mit flüchtenden Menschen, die nach Deutschland kommen, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und würde gegen die Menschenwürde verstoßen.

Das Verfassungsrecht obliegt allerdings der Interpretation der jeweiligen Richter:innen und Gerichte, deshalb ist das Gutachten keine Garantie für einen Erfolg eines Verbotsantrags.