Angeklagte waren teils erst 14 Jahre alt
Haftstrafen nach rechtsextremen Anschlagsplänen
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat acht Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Das Gericht wertete die Zelle erstmals ausdrücklich als terroristische Vereinigung. Die zur Tatzeit 14 bis 21 Jahre alten Angeklagten hatten Anschläge auf Geflüchtetenunterkünfte und linke Einrichtungen geplant oder bereits verübt. Dabei nahmen sie den Tod von Menschen in Kauf. Die Gruppe organisierte sich über menschenverachtende Chats und strebte einen gesellschaftlichen Umsturz an. Verurteilt wurden die Angeklagten unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Da die Beteiligten zur Tatzeit jugendlich oder heranwachsend waren, galt das Jugendstrafrecht. Einige Mitglieder zeigten Reue und erklärten sich zur Teilnahme an Deradikalisierungsprogrammen bereit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.