„Mehr Demokratie“: Rückgang bei Volksbegehren

Quelle: Süddeutsche Zeitung
„Mehr Demokratie“: Rückgang bei Volksbegehren
Bildquelle: Andreas Schwarzkopf, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Laut dem Bundesverband Mehr Demokratie werden jedes Jahr im Durchschnitt 11,4 Volksbegehren initiiert, wobei gut jedes vierte die Landespolitik beeinflusse. Für die Jahre 2024 und 2025 vermeldet der Verband in seinem am Donnerstag veröffentlichten Volksbegehrensbericht 2026 ein Rückgang auf nur sieben Volksbegehren. Leicht über dem Durchschnitt liegen hingegen die zwei registrierten Volksentscheide aus den vergangenen beiden Jahren.

Der Ablauf für direktdemokratische Verfahren ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. Die erste Stufe stellen Volksinitiativen oder Anträge auf ein Volksbegehren dar. Hierfür muss eine bestimmte Anzahl an Unterschriften gesammelt werden. Die zweite Stufe, das Volksbegehren, benötigt dann einen bestimmten Anteil von Wahlberechtigten, die mit ihrer Unterschrift das Begehren unterstützen. Die dritte Stufe, der Volksentscheid, bei dem die wahlberechtigten Bürger:innen abstimmen, wird dann durchgeführt, wenn das jeweilige Landesparlament das Volksbegehren zu vor abgelehnt hat.