Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Mögliche Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Quelle: Die Zeit
Mögliche Reform des kirchlichen Arbeitsrechts
Bildquelle: Universität Erfurt, CC-BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Kirchenaustritt kein zulässiger Kündigungsgrund für katholische Arbeitgeber ist. Diese Rechtsprechung könnte eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts nach sich ziehen. Die Kirche kann Beschwerde gegen das Urteil einreichen.