Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Mögliche Reform des kirchlichen Arbeitsrechts
Quelle: Die Zeit
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Kirchenaustritt kein zulässiger Kündigungsgrund für katholische Arbeitgeber ist. Diese Rechtsprechung könnte eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts nach sich ziehen. Die Kirche kann Beschwerde gegen das Urteil einreichen.