Reformpläne
Schafft die Regierung wirklich alle Minijobs ab?
Eine der geplanten Reformmaßnahmen der Rentenkommission würde rund 6,8 Millionen Menschen betreffen, die einen Minijob haben. Die Kommissionen empfiehlt, Minijobs in die Rentenversicherung einzubeziehen und damit „ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen.“ Ein Minijob wäre damit nicht mehr lukrativer als andere Arbeitsverhältnisse. Ausnahmen sollen nur für Schüler:innen gelten.
Bislang entfallen auf Einkünfte aus Minijobs bis zu 603 Euro pro Monat keine Steuern und Sozialabgaben. Zusätzlich können sich Minijobber:innen aktuell von Rentenversicherungszahlungen befreien lassen, um die vollen 603 Euro netto ausgezahlt zu bekommen. Ab wann die neue Regelung gelten soll ist noch unklar. Widerstand kommt unter anderem aus dem Deutschen Hotellerie- und Gastronomieverband (Dehoga) und dem Handelsverband Deutschland (HDE), weil viele Minijobber:innen kellnern, als Reinigungskraft oder an der Supermarktkasse arbeiten.
Am meisten von den Änderungen betroffen wären Frauen, die nach der Elternzeit oft einen Minijob annehmen, sowie Menschen, die zusätzlich zu ihrer eigentlichen Stelle auf einen Minijob angewiesen sind. Auf den Zweitjob müssten in Zukunft mehr Abgaben gezahlt werden.