Bundesverfassungsgericht

Verfassungsgericht weist Eilanträge zu Kassen- und Heizungsreform ab

Quelle: Die Zeit
Verfassungsgericht weist Eilanträge zu Kassen- und Heizungsreform ab
Bildquelle: unsplash he gong

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von Grünen und Linken gegen die geplante Verabschiedung des Kassen-Spargesetzes und des Heizungsgesetzes abgelehnt. Aus Sicht der Opposition hat die Regierungskoalition kurzfristig umfangreiche Änderungen vorgelegt, sodass die Gesetze nicht mehr verantwortungsvoll geprüft werden können. Im Sommer 2023 stoppte ein ähnlicher Eilantrag der CDU das damalige Heizungsgesetz. Diesmal sahen die Richter jedoch keine Notwendigkeit für ein Eilverfahren. Damit kann der Bundestag noch vor der Sommerpause final über beide Pakete abstimmen.

Das Kassengesetz soll die gesetzlichen Krankenkassen unter anderem durch Vergütungsbegrenzungen bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche sowie durch Mehrbelastungen der Versicherten entlasten, um die Beitragssätze zu stabilisieren.

Das Heizungsgesetz soll zentrale Vorgaben der früheren Ampel-Regierung ändern. So bleibt der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen unter der Bedingung, dass diese ab 2029 schrittweise mit einem immer größeren Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen betrieben werden, weiterhin erlaubt. Hier warf die Linke der Bundesregierung vor, wichtige Informationen über die tatsächliche Klimawirkung des Gesetzes und zur Verfügbarkeit von Biogasen zurückzuhalten.