Berliner Wohnungsmarkt
Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne juristisch umstritten
Quelle: Tagesschau
In Berlin sollen nach Plänen der Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ rund 240.000 Wohnungen großer Konzerne vergesellschaftet werden. Grundlage ist Artikel 15 des Grundgesetzes, der bislang noch nie angewandt wurde. Eine Berliner Expertenkommission hält das grundsätzlich für verfassungsrechtlich möglich, andere Juristen widersprechen. Umstritten sind vor allem Verhältnismäßigkeit und Entschädigung. Der Entwurf sieht 40 bis 60 Prozent des Verkehrswerts vor. Auch ein geplantes Bundesgesetz gegen Vergesellschaftungen auf Landesebene stößt auf verfassungsrechtliche Zweifel.