Neues EU-Gesetz
Vernichtungsverbot für unverkaufte Mode
Eine neue EU-Vorschrift verbietet künftig die Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe. Das Verbot gilt zunächst für große Unternehmen und tritt später für kleinere Unternehmen in Kraft. Die Vernichtung bleibt erlaubt für beschädigte, verschmutzte oder gefährliche Ware sowie für Ware, die nicht recycelt werden kann oder die zuvor erfolglos sozialen Einrichtungen als Spende angeboten wurde. Grund für die Vorschrift ist, dass in Europa jährlich 4 bis 9 Prozent der Textilien ungetragen zerstört werden, was rund 5,6 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen verursacht.
Der Modeverband GermanFashion sieht das Hauptproblem allerdings nicht bei der Vernichtung unverkaufter Ware, sondern bei den großen Mengen an „Ultra-Fast-Fashion” von außereuropäischen Online-Anbietern. Diese müssten an den Kosten für Sammlung und Recycling beteiligt werden. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert, dass das Gesetz vor allem Bürokratie bringe, aber nicht das „Fast-Fashion“-Problem löse. Greenpeace und WWF bemängeln zudem, dass das Verbot ohne strenge Kontrollen zu leicht umgangen werden könnte. Der Handelsverband Deutschland sieht zwar zusätzliche Kosten für Händler, aber auch einen Vorteil für die Verbraucher, da das Angebot an reduzierter Ware steigen könnte.