Sicherheitsdebatte
Zehn Jahre Haft nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter
Nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz muss der Angeklagte für zehn Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Zweibrücken verurteilte den 26-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Mann hatte Anfang Februar in einem Regionalexpress keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen. Nachdem der Zugbegleiter ihn aufgefordert hatte, auszusteigen, schlug der Angeklagte mehrfach auf ihn ein. Der 36-Jährige Zugbegleiter erlitt eine schwere Hirnblutung und starb zwei Tage später im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert, die Familie des Opfers verlangte eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes. Der Anwalt der Familie kündigte Revision an. Der Fall hatte bundesweit eine Debatte über mehr Sicherheit für Bahnmitarbeitende ausgelöst.